Motorsegler – Ausbildung

Reisemotorsegler (Touring Motor Glider → TMG) sind Flugzeuge, die vorwiegend für kostengünstige Reiseflüge genutzt werden, aber bei bescheidenen Ansprüchen mit abgestelltem Motor auch für Segelflüge genutzt werden können.

Motorsegler – Ausbildung 

Mit dem LAPL(A) SEP nach EASA-FCL erlangt man eine Erlaubnis für Flüge mit Reisemotorseglern (TMG) nach Sichtflugbedingungen (VFR) als Pilot in Command (PIC) in allen europäischen Ländern (EASA-Mitgliedsstaaten). Dabei kann bis zu 1 Passagier befördert werden (Motorsegler sind grundsätzlich ein- oder zweisitzig). Die Bedingungen für die Passagiermitnahmen sind des weiteren 10 Stunden Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf einem Motorsegler.

Nach der Ausbildung kann der Schein um weitere Lizenzen oder auch Klassenberechtigungen, wie z.B. den EU PPL(A) erweitert werden.

Vorraussetzungen für die Ausbildung 

  • im Besitz eines gültigen medizinischen Tauglichkeitszeugnisses für LAPL sein
  • spätestens während der Ausbildung ein Sprechfunkzeugnis (BZF II) erworben haben
  • eine Erklärung über schwebende Strafverfahren einreichen (Polizeiliches Führungszeugnis)
  • eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einholen
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (max. ein Jahr alt) vorzeigen

Ablauf der Ausbildung 

Die Ausbildung zum Motorsegler-Piloten wird in drei große Ausbildungsabschnitte unterteilt. 

Praktische Ausbildung zum Motorsegler – Piloten

Zur der praktischen Ausbildung gehören 30 Flugstunden. Davon müssen nach Recht mindestens 15 Flugstunden mit einem Fluglehrer und mindestens 5 Flugstunden Überlandflug absolviert werden.

Des Weiteren müssen mindestens 6 Flugstunden im Alleinflug und davon 3 Flugstunden Allein-Überlandflug mit mindestens 150 km Länge durchgeführt werden. Während des 150km Überlandfluges muss mindestens 1 mal auf einem anderen Flugplatz gelandet werden.


Theoretische Ausbildung 

Flugschüler/innen, die einen LAPL (A) TMG anstreben, müssen eine theoretische Prüfung in folgenden Fächern ablegen:

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen

Prüfung 

Während der Ausbildung wird man in den Theoretischen Fächern geschult und absolviert anschließend eine Prüfung nach dem Multiple Choice Verfahren bei der zuständigen Behörde. In unserem Fall ist dies die Bezirksregierung Münster. Wurde die theoretische Prüfung bestanden, wird zunächst weiter geschult und unter anderem der 150 km Überlandflug durchgeführt. Sobald die Ausbildung abgeschlossen ist wird der Prüfling bei der Behörde zur Prüfung angemeldet. Abschließend wird mit dem Prüfer ein in etwa 1 stündiger Prüfungsflug durchgeführt. Sofern die Prüfung bestanden ist, erhält man die Lizenz durch die zuständige Behörde.

Inhaber eines LAPL(S) oder SPL können außerdem die Klassenberechtigung TMG nach 6 Flugstunden, inkl. 150 Km Überlandflug, erwerben.


Ansprechpartner

Du hast eine Frage? Melde ich einfach bei Wilfried Hecht oder nutze einfach das Kontaktformular!


Wilfried Hecht

Motorsegler – Fluglehrer 

0171 494 1354

wilfried@hecht.email

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