Verfahren für ortsfremde Piloten

Verfahren für „Fliegen ohne Betriebsleiter“ am Sonderlandeplatz Bad Pyrmont für ortsfremde Piloten. Die LSG Bad Pyrmont-Lügde betreibt den Sonderlandeplatz grundsätzlich ohne Betriebsleitung. Das bedeutet, dass die Bodenfunkstelle in der Regel nicht besetzt ist.

In den einzelnen Kapitel findest du alle wichtigen Informationen und Hinweise zum Fliegen ohne Betriebsleiter am Sonderlandeplatz Bad Pyrmont

PPR

Eine PPR-Anfrage ist für jegliche Flugbewegung am Sonderlandeplatz Bad Pyrmont zwingend notwendig. Diese kann über das folgende Formular gestellt werden: 

Landegebühr

Die Landegebühr kann ausschließlich über aerops entrichtet werden.

Ein eigenes aerops-Konto ist nicht zwingend erforderlich. Am Turm und an den Hallen findest du einen QR-Code, mit dem auch eine Zahlung ohne aerops-Konto möglich ist.

Anflug / Abflug 

Der Flugplatz ist in der Regel nicht besetzt. Das heißt, dass Piloten den An- und Ablauf auf eigene Gefahr unternehmen. Piloten haben sich vor An- und Abflug auch vom ordnungsgemäßen Zustand der Piste und Rollwege zu überzeugen.

  • Flüge zum und vom Flugplatz Bad Pyrmont dürfen nur unter VFR-Bedingungen durchgeführt werden
  • Flüge zum und vom Flugplatz Bad Pyrmont sind nur nach/aus Staaten des Schengener Abkommens möglich (keine Zollabfertigung)
  • Die Platzrunde ist exakt einzuhalten. Das Überfliegen bewohnter Gebiete ist zu vermeiden 
  • Insbesondere bei Winden aus westlichen, nordwestlichen und nördlichen Richtungen ist mit Turbulenzen und Windscherungen im Endanflug und im Anfangssteigflug zu rechnen

Es sind konsequent Blindmeldungen vorzunehmen, auch dann, wenn sich scheinbar kein anderes Luftfahrtzeug auf der Frequenz befindet. Es gelten die Richtlinien für die Durchführung des Flugfunks auf Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste (Air Traffic Services).

Parken / Abstellen

Zum Parken/Abstellen der Flugzeuge ist die im folgenden Bild blau markierte Fläche nahe des Turms zu benutzen. Es sind mindestens 10m Abstand zu den Rollwegen einzuhalten. 

Feuerlöscher

Frei zugängliche Feuerlöscher befinden sich an der AVGAS UL91-Tankstelle.

Hauptflugbuch

Ist kein Betriebsleiter am Flugplatz, muss jeder Start und jede Landung innerhalb von 12 Stunden selbst durch den jeweiligen Piloten in das Hauptflugbuch des Flugplatzes Bad Pyrmont eingetragen werden. Sowohl an den Hallen als auch am Turn ist ein QR-Code ausgehängt, mit dem ein Eintrag ins Hauptflugbuch vorgenommen werden kann. 

Tanken

Da der Flugplatz in der Regel nicht besetzt ist, sind die Tankstellen (Super Plus und AVGAS UL 91, siehe Lageplan) zu diesen Zeiten auch nicht zugänglich. Wir können deshalb nicht garantieren, dass die Tankstellen geöffnet sind. Sollte zwingend Sprit benötigt werden, so ist dies vorab im Zuge der PPR-Anfrage anzugeben. 

Verkehrssicherung

Der Flugplatzbetreiber führt regelmäßige Kontrollen der Flugbetriebsflächen sowie der Hindernissituation in am konkreten Betrieb orientierten, angemessenen Intervallen sowie im Bedarfsfall durch. Die Kontrollen werden dokumentiert. 

Alle Piloten haben in geeigneter Weise selbst zu prüfen, ob sich die Flugbetriebsflächen in einem betriebssicheren Zustand befinden. Ist dies nicht der Fall und lassen sich die Mängel nicht beseitigen, sind Starts und Landungen unzulässig. 

Alle Piloten werden außerdem gebeten, erkannte Mängel umgehend der LSG Bad Pyrmont-Lügde e.V. per E-Mail ( vorstand@lsg-bad-pyrmont.de) oder in dringenden Fällen telefonisch (05285 333) zu melden. 

Im Falle eines Unfalls sind die Meldungen an Behörden und Flugplatzbetreiber gemäß des Alarmplans für den Flugplatz Bad Pyrmont durchzuführen. Der Alarmplan für den Flugplatz Bad Pyrmont ist sowohl an der AVGAS UL 91-Tankstelle, als auch am Turm ausgehängt.

Flugplatz-Benutzungsordnung 

Das beschriebenen Verfahren basieren auf der folgenden Flugplatz-Benutzungsordnung des Sonderlandeplatzes Bad Pyrmont. 

PPR

Eine PPR-Anfrage ist für jegliche Flugbewegungen am Sonderlandeplatz Bad Pyrmont zwingend notwendig. Diese kann über folgendes Formular gestellt werden:

PPR gilt erst als erteilt, wenn Sie von uns einen entsprechenden positiven Bescheid erhalten haben. Bei Beantragung von PPR bei weniger als 24 Stunden vor der geplanten Flugbewegung können wir eine Antwort nicht garantieren. In diesem Fall bitten wir  zusätzlich um einen Anruf unter 05285 333. 

Landegebühren

 Die Landegebühr kann ausschließlich über aerops entrichtet werden. 

Ein eigenes aerops-Konto ist nicht zwingend erforderlich. Am Turm und an den Hallen finden Sie einen QR-Code, mit dem auch eine Zahlung ohne aerops-Konto möglich ist. 

Anflug / Abflug 

Der Flugplatz ist in der Regel nicht besetzt. Das heißt, dass Piloten den An- und Ablauf auf eigene Gefahr unternehmen. Piloten haben sich vor An- und Abflug auch vom ordnungsgemäßen Zustand der Piste und Rollwege zu überzeugen.

  • Flüge zum und vom Flugplatz Bad Pyrmont dürfen nur unter VFR-Bedingungen durchgeführt werden
  • Flüge zum und vom Flugplatz Bad Pyrmont sind nur nach/aus Staaten des Schengener Abkommens möglich (keine Zollabfertigung)
  • Die Platzrunde ist exakt einzuhalten. Das Überfliegen bewohnter Gebiete ist zu vermeiden 
  • Insbesondere bei Winden aus westlichen, nordwestlichen und nördlichen Richtungen ist mit Turbulenzen und Windscherungen im Endanflug und im Anfangssteigflug zu rechnen

Es sind konsequent Blindmeldungen vorzunehmen, auch dann, wenn sich scheinbar kein anderes Luftfahrtzeug auf der Frequenz befindet. Es gelten die Richtlinien für die Durchführung des Flugfunks auf Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste (Air Traffic Services).


Parken / Abstellen

Zum Parken/Abstellen der Flugzeuge ist die im folgenden Bild blau markierte Fläche nahe des Turms zu benutzen. Es sind mindestens 10m Abstand zu den Rollwegen einzuhalten. 

Feuerlöscher

Frei zugängliche Feuerlöscher befinden sich an der AVGAS UL91-Tankstelle.

Hauptflugbuch

Ist kein Betriebsleiter am Flugplatz, muss jeder Start und jede Landung innerhalb von 12 Stunden selbst durch den jeweiligen Piloten in das Hauptflugbuch des Flugplatzes Bad Pyrmont eingetragen werden. Sowohl an den Hallen als auch am Turn ist ein QR-Code ausgehängt, mit dem ein Eintrag ins Hauptflugbuch vorgenommen werden kann. 

Tanken

Da der Flugplatz in der Regel nicht besetzt ist, sind die Tankstellen (Super Plus und AVGAS UL 91, siehe Lageplan) zu diesen Zeiten auch nicht zugänglich. Wir können deshalb nicht garantieren, dass die Tankstellen geöffnet sind. Sollte zwingend Sprit benötigt werden, so ist dies vorab im Zuge der PPR-Anfrage anzugeben. 

Verkehrssicherung

Der Flugplatzbetreiber führt regelmäßige Kontrollen der Flugbetriebsflächen sowie der Hindernissituation in am konkreten Betrieb orientierten, angemessenen Intervallen sowie im Bedarfsfall durch. Die Kontrollen werden dokumentiert. 

Alle Piloten haben in geeigneter Weise selbst zu prüfen, ob sich die Flugbetriebsflächen in einem betriebssicheren Zustand befinden. Ist dies nicht der Fall und lassen sich die Mängel nicht beseitigen, sind Starts und Landungen unzulässig. 

Alle Piloten werden außerdem gebeten, erkannte Mängel umgehend der LSG Bad Pyrmont-Lügde e.V. per E-Mail (  vorstand@lsg-bad-pyrmont.de) oder in dringenden Fällen telefonisch (05285 333) zu melden. 

Im Falle eines Unfalls sind die Meldungen an Behörden und Flugplatzbetreiber gemäß des Alarmplans für den Flugplatz Bad Pyrmont durchzuführen. Der Alarmplan für den Flugplatz Bad Pyrmont ist sowohl an der AVGAS UL 91-Tankstelle, als auch am Turm ausgehängt.

Flugplatz – Benutzungsordnung

Das beschriebenen Verfahren basieren auf der folgenden Flugplatz-Benutzungsordnung des Sonderlandeplatzes Bad Pyrmont.