Verfahren für das Fliegen ohne Betriebsleiter

Die LSG Bad Pyrmont-Lügde betreibt den Sonderlandeplatz grundsätzlich ohne Betriebsleitung. Das bedeutet, dass die Bodenfunkstelle in der Regel nicht besetzt ist. Jeder Pilot, der unseren Flugplatz anfliegt, ist verpflichtet, sich mit folgenden Informationen vertraut zu machen. Dieses Briefing ersetzt keine Flugvorbereitung. 

In den einzelnen Kapitel findest du alle wichtigen Informationen und Hinweise zum Fliegen ohne Betriebsleiter am Sonderlandeplatz Bad Pyrmont

Allgemeine Platzinformationen

ICAO-Locator: EDVW 

Frequenz: 121.180 (Pyrmont Radio)

Flugzeuge bis 2.000 kg 
Hubschrauber bis 6.000 kg 
Motorsegler – Segelflugzeuge – Ultraleichtflugzeuge 
Fallschirmabsprünge – Ballonstarts

GAFOR-Gebiet: 10 (Weser-Leine-Bergland)

Landebahnausrichtung: 040°/220° 
Abmessungen: 
600×15 m ASPH; 
600×30 m GRAS

Allgemeine Platzinformationen 

ICAO-Locator: EDVW 

Frequenz: 121.180 (Pyrmont Radio)

Zugelassen für: Flugzeuge bis 2.000 kg 
Hubschrauber bis 6.000 kg 
Motorsegler – Segelflugzeuge – Ultraleichtflugzeuge 
Fallschirmabsprünge – Ballonstarts

GAFOR-Gebiet: 10 (Weser-Leine-Bergland)

Landebahnausrichtung: 040°/220° 
Abmessungen: 
600×15 m ASPH; 
600×30 m GRAS


PPR

Eine PPR-Anfrage ist für jegliche Flugbewegung am Sonderlandeplatz Bad Pyrmont zwingend notwendig. Diese kann über das folgende Formular gestellt werden. Erst wenn der Platzhalter einem An-/Abflug schriftlich zustimmt, gilt die PPR-Anfrage als bestätigt. 

Landegebühr

6 € für alle Luftfahrzeuge mit Motor.

Anfliegende Gäste zahlen nur jede dritte direkt aufeinander folgende Landung (am selben Tag), unabhängig vom Flugzeugtyp und der Art des Fluges. Die Landegebühr kann ausschließlich über aerops entrichtet werden.

Ein eigenes aerops-Konto ist nicht zwingend erforderlich. Am Turm und an den Hallen findest du einen QR-Code, mit dem auch eine Zahlung ohne aerops-Konto möglich ist. Die Zahlung ist außerdem über folgenden Link möglich: Landegebühr zahlen

Anflug / Abflug 

Der Flugplatz ist in der Regel nicht besetzt. Das heißt, dass Piloten den An- und Abflug auf eigene Gefahr unternehmen. Piloten haben sich vor An- und Abflug auch vom ordnungsgemäßen Zustand der Piste und Rollwege zu überzeugen.

  • Flüge zum und vom Flugplatz Bad Pyrmont dürfen nur unter VFR-Bedingungen durchgeführt werden

  • Flüge zum und vom Flugplatz Bad Pyrmont sind nur nach/aus Staaten des Schengener Abkommens möglich (keine Zollabfertigung)

  • Die Platzrunde ist exakt einzuhalten. Das Überfliegen bewohnter Gebiete ist zu vermeiden 

  • Insbesondere bei Winden aus westlichen, nordwestlichen und nördlichen Richtungen ist mit Turbulenzen und Windscherungen im Endanflug und im Anfangssteigflug zu rechnen

  • Es ist jederzeit mit regem Segelflugbetrieb zu rechnen. Ein Überfliegen des Platzes ist daher – wenn überhaupt – nur mit äußerster Vorsicht und nach vorheriger Ankündigung via Funk zu empfehlen.

Es sind konsequent Blindmeldungen vorzunehmen, auch dann, wenn sich scheinbar kein anderes Luftfahrzeug auf der Frequenz befindet. Es gelten die Richtlinien für die Durchführung des Flugfunks auf Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste (Air Traffic Services).

Parken / Abstellen

Zum Parken/Abstellen der Flugzeuge ist die im folgenden Bild blau markierte Fläche nahe des Turms zu benutzen. Es sind mindestens 10 m Abstand zu den Rollwegen einzuhalten. 

Feuerlöscher

Frei zugängliche Feuerlöscher befinden sich an der AVGAS UL91-Tankstelle (siehe rote Markierung).

Hauptflugbuch

Ist kein Betriebsleiter am Flugplatz, muss jeder Start und jede Landung innerhalb von 12 Stunden selbst durch den jeweiligen Piloten in das Hauptflugbuch des Flugplatzes Bad Pyrmont eingetragen werden.

Sowohl an den Hallen als auch am Turm sowie in der Fensterfront an den Schulungsräumen ist ein QR-Code ausgehängt, mit dem ein Eintrag ins Hauptflugbuch vorgenommen werden kann. Außerdem kann die Eintragung über folgenden Link vorgenommen werden: Eintrag ins Hauptflugbuch

Die Eintragung erfolgt über V-Tower. Ein kostenloses Vereinsflieger-Konto ist hierfür erforderlich. Eine andere Form der Eintragung ins Hauptflugbuch ist nicht möglich.

Tanken

Da der Flugplatz in der Regel nicht besetzt ist, sind die Tankstellen (Super Plus und AVGAS UL 91, siehe Lageplan) zu diesen Zeiten auch nicht zugänglich. Wir können deshalb nicht garantieren, dass die Tankstellen geöffnet sind. Sollte zwingend Sprit benötigt werden, so ist dies vorab im Zuge der PPR-Anfrage anzugeben. 

Verkehrssicherung

Der Flugplatzbetreiber führt regelmäßige Kontrollen der Flugbetriebsflächen sowie der Hindernissituation in am konkreten Betrieb orientierten, angemessenen Intervallen sowie im Bedarfsfall durch. Die Kontrollen werden dokumentiert. 

Alle Piloten haben in geeigneter Weise selbst zu prüfen, ob sich die Flugbetriebsflächen in einem betriebssicheren Zustand befinden. Ist dies nicht der Fall und lassen sich die Mängel nicht beseitigen, sind Starts und Landungen unzulässig. 

Alle Piloten werden außerdem gebeten, erkannte Mängel umgehend der LSG Bad Pyrmont-Lügde e.V. per E-Mail ( vorstand@lsg-bad-pyrmont.de) oder in dringenden Fällen telefonisch (05285 333) zu melden. 

Im Falle eines Unfalls sind die Meldungen an Behörden und Flugplatzbetreiber gemäß des Alarmplans für den Flugplatz Bad Pyrmont durchzuführen. Der Alarmplan für den Flugplatz Bad Pyrmont ist sowohl an der AVGAS UL 91-Tankstelle, als auch am Turm ausgehängt.

Darüber hinaus sind auch die für den Sonderlandeplatz Bad Pyrmont veröffentlichten NOTAMs zu beachten.

Flugplatz-Benutzungsordnung 

Das beschriebenen Verfahren basieren auf der folgenden Flugplatz-Benutzungsordnung des Sonderlandeplatzes Bad Pyrmont. Vor Benutzung des Flugplatzes hat sich jeder Pilot mit der Benutzungsordnung vertraut zu machen.

PPR

Eine PPR-Anfrage ist für jegliche Flugbewegung am Sonderlandeplatz Bad Pyrmont zwingend notwendig . Diese kann über das folgende Formular gestellt werden. Erst wenn der Platzhalter einem An-/Abflug schriftlich zustimmt, gilt die PPR-Anfrage als bestätigt. 

PPR gilt erst als erteilt, wenn Sie von uns einen entsprechenden positiven Bescheid erhalten haben. Bei Beantragung von PPR bei weniger als 24 Stunden vor der geplanten Flugbewegung können wir eine Antwort nicht garantieren. In diesem Fall bitten wir  zusätzlich um einen Anruf unter 05285 333. 

Landegebühren

6 € für alle Luftfahrzeuge mit Motor.

Anfliegende Gäste zahlen nur jede dritte direkt aufeinander folgende Landung (am selben Tag), unabhängig vom Flugzeugtyp und der Art des Fluges. Die Landegebühr kann ausschließlich über aerops entrichtet werden.

Ein eigenes aerops-Konto ist nicht zwingend erforderlich. Am Turm und an den Hallen findest du einen QR-Code, mit dem auch eine Zahlung ohne aerops-Konto möglich ist. Die Zahlung ist außerdem über folgenden Link möglich:  Landegebühr zahlen

Anflug / Abflug 

Der Flugplatz ist in der Regel nicht besetzt. Das heißt, dass Piloten den An- und Abflug auf eigene Gefahr unternehmen. Piloten haben sich vor An- und Abflug auch vom ordnungsgemäßen Zustand der Piste und Rollwege zu überzeugen.

  • Flüge zum und vom Flugplatz Bad Pyrmont dürfen nur unter VFR-Bedingungen durchgeführt werden

  • Flüge zum und vom Flugplatz Bad Pyrmont sind nur nach/aus Staaten des Schengener Abkommens möglich (keine Zollabfertigung)

  • Die Platzrunde ist exakt einzuhalten. Das Überfliegen bewohnter Gebiete ist zu vermeiden 

  • Insbesondere bei Winden aus westlichen, nordwestlichen und nördlichen Richtungen ist mit Turbulenzen und Windscherungen im Endanflug und im Anfangssteigflug zu rechnen

  • Es ist jederzeit mit regem Segelflugbetrieb zu rechnen. Ein Überfliegen des Platzes ist daher – wenn überhaupt – nur mit äußerster Vorsicht und nach vorheriger Ankündigung via Funk zu empfehlen.

Es sind konsequent Blindmeldungen vorzunehmen, auch dann, wenn sich scheinbar kein anderes Luftfahrzeug auf der Frequenz befindet. Es gelten die Richtlinien für die Durchführung des Flugfunks auf Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste (Air Traffic Services).

Parken / Abstellen

Zum Parken/Abstellen der Flugzeuge ist die im folgenden Bild blau markierte Fläche nahe des Turms zu benutzen. Es sind mindestens 10m Abstand zu den Rollwegen einzuhalten. 

Feuerlöscher

Frei zugängliche Feuerlöscher befinden sich an der AVGAS UL91-Tankstelle.

Hauptflugbuch

Ist kein Betriebsleiter am Flugplatz, muss jeder Start und jede Landung innerhalb von 12 Stunden selbst durch den jeweiligen Piloten in das Hauptflugbuch des Flugplatzes Bad Pyrmont eingetragen werden.

Sowohl an den Hallen als auch am Turm sowie in der Fensterfront an den Schulungsräumen ist ein QR-Code ausgehängt, mit dem ein Eintrag ins Hauptflugbuch vorgenommen werden kann. Außerdem kann die Eintragung über folgenden Link vorgenommen werden:  Eintrag ins Hauptflugbuch

Die Eintragung erfolgt über V-Tower. Ein kostenloses Vereinsflieger-Konto ist hierfür erforderlich. Eine andere Form der Eintragung ins Hauptflugbuch ist nicht möglich.

Tanken

Da der Flugplatz in der Regel nicht besetzt ist, sind die Tankstellen (Super Plus und AVGAS UL 91, siehe Lageplan) zu diesen Zeiten auch nicht zugänglich. Wir können deshalb nicht garantieren, dass die Tankstellen geöffnet sind. Sollte zwingend Sprit benötigt werden, so ist dies vorab im Zuge der PPR-Anfrage anzugeben. 

Verkehrssicherung

Der Flugplatzbetreiber führt regelmäßige Kontrollen der Flugbetriebsflächen sowie der Hindernissituation in am konkreten Betrieb orientierten, angemessenen Intervallen sowie im Bedarfsfall durch. Die Kontrollen werden dokumentiert. 

Alle Piloten haben in geeigneter Weise selbst zu prüfen, ob sich die Flugbetriebsflächen in einem betriebssicheren Zustand befinden. Ist dies nicht der Fall und lassen sich die Mängel nicht beseitigen, sind Starts und Landungen unzulässig. 

Alle Piloten werden außerdem gebeten, erkannte Mängel umgehend der LSG Bad Pyrmont-Lügde e.V. per E-Mail ( vorstand@lsg-bad-pyrmont.de) oder in dringenden Fällen telefonisch (05285 333) zu melden. 

Im Falle eines Unfalls sind die Meldungen an Behörden und Flugplatzbetreiber gemäß des Alarmplans für den Flugplatz Bad Pyrmont durchzuführen. Der Alarmplan für den Flugplatz Bad Pyrmont ist sowohl an der AVGAS UL 91-Tankstelle, als auch am Turm ausgehängt.

Darüber hinaus sind auch die für den Sonderlandeplatz Bad Pyrmont veröffentlichten NOTAMs zu beachten.

Flugplatz – Benutzungsordnung

Das beschriebenen Verfahren basieren auf der folgenden Flugplatz-Benutzungsordnung des Sonderlandeplatzes Bad Pyrmont. Vor Benutzung des Flugplatzes hat sich jeder Pilot mit der Benutzungsordnung vertraut zu machen.