Motorflug – Ausbildung

Entdecke die Faszination des Fliegens am Flugplatz Bad Pyrmont. Bei uns erwartet dich eine hochwertige Motorflug-Ausbildung mit modernen Flugzeugen und erfahrenen Fluglehrern. 

Melde dich jetzt bei uns und starte deine Ausbildung zum Hobby-Piloten!

Motorflug – Ausbildung 

Ein Motorflugzeug selbst steuern, d.h. starten, fliegen und landen, das lernst du als Mitglied unserer Luftsportgemeinschaft im wunderschönen Weserbergland unter Anleitung von erfahrenen und verantwortungsbewussten Fluglehrern schon nach einigen Flugstunden.

Dann wirst du bald soweit ausgebildet sein, dass du Alleinflüge in Flugplatznähe durchführen. Der Fluglehrer überwacht und beobachtet dich vom Boden aus. In weiteren Schritten wirst du dann Fähigkeiten erlangt haben, die dich in die Lage versetzen, andere Flugplätze in einigen 100 km Entfernung zu erreichen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.


Wissenswert: 

Schon mal kurz vorweg: Von Bad Pyrmont bis z.B. zu den ostfriesischen Inseln der Nordsee beträgt die Flugzeit ca. 50 Minuten, zum Bodensee etwa 2 Stunden 20 Minuten. Dabei können Sie 3 Passagiere mitnehmen. Die Ausbildung zum Piloten kann auch auf einem Motorsegler durchgeführt werden; jedoch ist dieses Luftfahrzeug nur 2-sitzig (also Pilot und Fluggast). So ganz ohne Theorie geht es aber nicht. Auch dabei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Informationen zur Flugausbildung 

Wer einen Flugschein für ein Motorflugzeug erwerben möchte, hat mit dem LAPL(A) und dem PPL(A) zwei Möglichkeiten entsprechende Lizenzen zu erlangen. Es folgt ein Überblick über beide Lizenzarten.

Solltest du weiterführende Fragen haben, so zögere nicht uns zu kontaktieren!

Voraussetzungen 

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung: Keine Einschränkung. Lizenzerwerb frühestens mit 16 Jahren.
  • Flugtauglichkeitszeugnis: Klasse LAPL
  • Untersuchungsintervalle: Alle 5 Jahre bis zum 40. Lebensjahr / Alle 2 Jahre ab dem 40. Lebensjahr

Flugausbildung

  • 30 Flugstunden
  • davon 15 Stunden mit Fluglehrer
  • mindestens 6 Stunden Alleinflug
  • 3 Stunden Allein-Überlandflug

Berechtigung 

  • Flugzeuge: Einmotorige Flugzeuge bis zwei Tonnen (SEP)
  • Passagiere: Max 4 Personen an Bord (3 Passagiere)
  • Sonstiges: Nach Erhalt der Lizenz dürfen Passagiere erst nach 10 Flugstunden Alleinflug mitgenommen werden
  • Ausland: Nur EU Mitgliedsstaaten

Erweiterungen

Berechtigungen, um welche die Lizenz erweitert werden kann:

  • Nachtflugberechtigung (NFQ)

Voraussetzungen 

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung: Keine Einschränkung. Lizenzerwerb frühestens mit 16 Jahren.
  • Flugtauglichkeitszeugnis: Klasse 2
  • Untersuchungsintervalle: Alle 5 Jahre bis zum 40. Lebensjahr / Alle 2 Jahre bis zum 50. Lebensjahr / Jährlich ab dem 50. Lebensjahr

Flugausbildung

  • 45 Flugstunden
  • davon 25 Stunden mit Fluglehrer
  • mindestens 10 Stunden Alleinflug
  • 5 Stunden Überlandflug

Berechtigung 

  • Flugzeuge Einmotorige Flugzeuge bis zwei Tonnen (SEP)
  • Passagiere: Unbegrenzt
  • Sonstiges: Nach Erhalt der Lizenz dürfen Passagiere direkt mitgenommen werden
  • Ausland: Weltweit

Erweiterungen

Berechtigungen, um welche die Lizenz erweitert werden kann:

  • Nachtflugberechtigung (NFQ)
  • Instrumentenflugberechtigung (IR)
  • Fluglehrerberechtigung (FI)
  • Modular zur Berufspilotenlizenz (CPL)

Ansprechpartner

Du hast eine Frage? Melde ich einfach bei Wilfried Hecht oder nutze einfach das Kontaktformular!


Wilfried Hecht

Referent für Motorflug

0171 494 1354

wilfried@hecht.email

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