Segelfliegen ist nicht nur Nervenkitzel – es bedeutet auch Verantwortung: Jedes Mitglied übernimmt von Beginn an Aufgaben im Flugbetrieb.
Auf einen Blick
- Einstiegab 12 Jahren
- Erster Alleinflugab 14 Jahren
- Segelfluglizenz (SPL)ab 16 Jahren
- Bis zum Alleinflugerfahrungsgemäß 50–80 Starts
- Theorie9 Fächer, rund 90 Stunden Unterricht – im Winter, online oder vor Ort
- Fluglehrerehrenamtlich – die Ausbildung kostet nichts extra
Was kostet die Ausbildung?
- Jugendliche440 € im Jahr für Vereinsbeitrag und Segelflugpauschale zusammen – fliegen, so viel du willst, Ausbildung inklusive
- Erwachsene350 € Jahresbeitrag plus 300 € Segelflugpauschale im Jahr – damit sind alle Windenstarts und Flugminuten abgedeckt, Ausbildung inklusive
Das Jugendangebot gilt, wenn du unter 25 Jahre alt bist und/oder als Schüler, Student oder Azubi die obligatorischen 40 Arbeitsstunden im Jahr ableistest. Eine Aufnahmegebühr fällt ohne vorhandene Lizenz nicht an. Alle Preise stehen in der Gebührenordnung. Erst einmal ausprobieren? Dann ist unser Segelflug-Schnupperangebot genau richtig.
So läuft die Ausbildung
- Vom Fußgänger zum ersten AlleinflugBodeneinweisung, Schulstarts im Doppelsitzer mit Fluglehrer – dann die ersten drei Alleinflüge und die „A“-Prüfung.
- Fliegerische FertigkeitenSteilkurven, Kreisflug, Umschulung auf den Einsitzer („B“-Prüfung), Thermikflug und 30-Minuten-Flug („C“-Prüfung).
- Vorbereitung auf die PrüfungEinweisung in Navigation und Meteorologie, Überlandflüge mit drei Landungen auf fremden Flugplätzen.
- PrüfungTheorie- und praktische Prüfung zur Segelfluglizenz (SPL).
Die Ausbildungsabschnitte im Detail
1. Vom Fußgänger zum ersten Alleinflug
Nach einer ersten Bodeneinweisung mit den Hinweisen, die jeder Teilnehmer am Flugbetrieb kennen muss, beginnt die fliegerische Ausbildung mit den ersten Schulstarts auf dem Doppelsitzer. Die ersten Starts dienen dazu, dich mit dem Element „Luft“ vertraut zu machen: mit dem Bedienen der Ruder, den daraus resultierenden Bewegungen des Flugzeugs um seine Achsen und der Orientierung in Flugplatznähe aus der Vogelperspektive.
Beherrschst du den Geradeaus- und Kurvenflug, lernst du in rascher Folge die Steuertechniken beim Windenstart, die Höheneinteilung beim Landeanflug und die sanfte Landung. Gelingen die Flugübungen mit konstanter Sicherheit, überprüft das noch einmal ein zweiter Fluglehrer. Gibt auch er sein Einverständnis, folgen die ersten drei Alleinflüge – auf demselben Doppelsitzer, nur eben allein. Der erste Abschnitt endet traditionell mit der „A“-Prüfung.
2. Fliegerische Fertigkeiten
Es folgen weitere Alleinflüge, bei denen du deine Kenntnisse festigst. Parallel fliegst du weiter mit dem Fluglehrer, und die Anforderungen steigen: Die Kurven werden steiler, der Schnellflug wird gezeigt, stationäre und wechselnde Kreisflüge werden geübt. In diesen Abschnitt fällt auch die Umschulung auf einen Einsitzer, abgeschlossen mit der „B“-Prüfung.
Für die „C“-Prüfung steht das Fliegen im thermischen Aufwind im Vordergrund. Außerdem werden das Erfliegen von Kompasskursen und Grenzflugzustände demonstriert. Parallel erfolgt die Umschulung auf weitere Segelflugzeuge wie die ASK 21 oder die LS 4. Ein 30-minütiger Alleinflug bildet den Schluss dieses Abschnitts.
3. Vorbereitung auf die Prüfung
Zum Abschluss bereitest du dich auf Überlandflüge vor. Mit einer navigatorischen und einer meteorologischen Einweisung lernst du das Fliegen außerhalb der Flugplatzumgebung kennen – dazu gehören drei Landungen auf einem fremden Flugplatz. Hast du das absolviert und parallel die Theorie gelernt, steht der theoretischen und praktischen Prüfung zur SPL nichts mehr im Weg.
Theorie: die neun Fächer
Der Theorieunterricht umfasst rund 90 Stunden. Er findet in den Wintermonaten statt, organisiert von unseren Segelfluglehrern – nach Absprache online oder vor Ort.
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Kommunikation (Sprechfunk)
- Grundlagen des Fliegens
- Betriebliche Verfahren
- Flugleistung und Flugplanung
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde
- Navigation
Das brauchst du
- MedicalTauglichkeitszeugnis vom Fliegerarzt (mindestens Klasse LAPL) – spätestens vor dem ersten Alleinflug
- Führungszeugnispolizeiliches Führungszeugnis – zur Prüfung am Ende der Ausbildung
- FahreignungsregisterAuskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt – zu Beginn beantragen, bis zum ersten Alleinflug vorlegen
- Erklärungüber laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren – zu Beginn der Ausbildung
- Ausweisgültiger Personalausweis oder Reisepass – zu Beginn der Ausbildung
- Unter 18?Zustimmung der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter
Was genau wann vorliegen muss, regelt § 16 der Verordnung über Luftfahrtpersonal. Wir helfen dir bei den Anträgen.
