Info Fliegen ohne Betriebsleiter – alle Infos zum Verfahren für Gastpiloten. Zum Verfahren

Vorübergehender Aufnahmestopp: Zurzeit können wir keine neuen Flugschüler aufnehmen. Umschulungen mit bereits vorhandener Lizenz sind weiterhin möglich.

Mit der LAPL(A) fliegst du Reisemotorsegler (TMG) nach Sichtflugregeln als verantwortlicher Pilot in allen EASA-Mitgliedsstaaten – günstig reisen und mit abgestelltem Motor segelfliegen.

Auf einen Blick

  • LizenzLAPL(A) mit Klassenberechtigung TMG
  • Flugausbildungmindestens 30 Stunden, davon 15 mit Fluglehrer
  • Passagiereeiner – nach 10 Stunden als verantwortlicher Pilot
  • Gültigkeitalle EASA-Mitgliedsstaaten, Sichtflug (VFR)
  • AusbildungsflugzeugSF 25 C Falke
  • Für Segelfliegermit SPL: TMG nach 6 Flugstunden inkl. 150-km-Überlandflug
  • Theorie9 Fächer, rund 90 Stunden Unterricht

So läuft die Ausbildung

  1. TheorieSchulung in neun Fächern, danach Multiple-Choice-Prüfung bei der zuständigen Behörde.
  2. Praktische AusbildungMindestens 30 Flugstunden, davon mindestens 5 Stunden Überlandflug und 6 Stunden allein.
  3. Allein-Überlandflug3 Stunden allein, mindestens 150 km mit Landung auf einem anderen Flugplatz.
  4. Praktische PrüfungEtwa einstündiger Prüfungsflug mit dem Prüfer – danach erhältst du die Lizenz.

Nach der Ausbildung lässt sich die Lizenz erweitern, zum Beispiel um weitere Klassenberechtigungen oder zur PPL(A).

Theorie: die neun Fächer
  1. Luftrecht
  2. Menschliches Leistungsvermögen
  3. Meteorologie
  4. Kommunikation (Sprechfunk)
  5. Grundlagen des Fliegens
  6. Betriebliche Verfahren
  7. Flugleistung und Flugplanung
  8. Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  9. Navigation

Das brauchst du

  • MedicalTauglichkeitszeugnis Klasse LAPL vom Fliegerarzt – spätestens vor dem ersten Alleinflug
  • ZuverlässigkeitsüberprüfungZÜP nach dem Luftsicherheitsgesetz – muss vor Beginn der Ausbildung vorliegen, mehr dazu unter Mitglied werden
  • FahreignungsregisterAuskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt – zu Beginn beantragen, bis zum ersten Alleinflug vorlegen
  • Erklärungüber laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren – zu Beginn der Ausbildung
  • Ausweisgültiger Personalausweis oder Reisepass – zu Beginn der Ausbildung
  • Unter 18?Zustimmung der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreter

Segelflieger mit SPL, die auf den Motorsegler erweitern, brauchen vor Ausbildungsbeginn ebenfalls eine Bestätigung der Luftsicherheitsbehörde (ZÜP). Was genau wann vorliegen muss, regelt § 16 der Verordnung über Luftfahrtpersonal. Wir helfen dir bei den Anträgen.

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